Mobilfunk, ein Gesundheitsrisiko?

Vom Elternbeirat kam der Wunsch, ein Faltblatt (1), das auf Gefahren beim Telefonieren mit Handys hinweist, zu verteilen. Daraufhin wurde ich gebeten, in der Konferenz über Risiken des Mobilfunks zu referieren. Dabei nahm ich wahr, wie umfangreich die Literatur und die Untersuchungen in der kontroversen Auseinandersetzung über mögliche Gefährdungen, die von der Mobilfunktechnik ausgehen, sind. Von Ärzten und Wissenschaftlern werden viele Beispiele aufgeführt über negative Folgen und Erkrankungen, die sie mit den hochfrequenten elektromagnetischen Strahlungen des drahtlosen Mobilfunks im Zusammenhang sehen. Die dabei angeführten Argumente und die Reaktionen der Betreiberfirmen sind so konträr, dass eine ausführliche Wiedergabe und Diskussion den Rahmen der Schulmitteilungen sprengt. Daher möchte ich nur einige Aspekte und Gedanken dazu äußern.

Zuerst einige physikalische Grundlagen:

Für diese beiden Kraftfelder hat der Mensch kein Wahrnehmungsorgan; er ist auf Apparate, die ein Vorhandensein dieser Felder registrieren, angewiesen.

Im menschlichen Körper, an der Zellmembran, treten em Schwingungen von sehr schwacher Feldstärke mit Resonanzfrequenzen im Mikrowellenbereich (ca. 9 000 000 000 Hz = 9 Giga-Hz) auf. 1991 wurde der Nobelpreis für Medizin für die Entdeckung der Ionenkanäle in den Zellmembranstrukturen vergeben. Es zeigte sich, dass bereits minimale Feldstärken mit einer Leistungsflussdichte von 1 Nanowatt (nW) pro cm² (1 nW=1/1 000 000 000 Watt) zur Ionenübermittlung genügten (2). Zum Vergleich: auf den Kopf eines Handy-Benutzers wirken im gleichen Wellenbereich bis über 1 000 nW/cm².

Der Biophysiker Alfred Popp wies vor ca. 25 Jahren nach, dass unsere Körperzellen mit einer sehr schwachen "Biophotonenstrahlung", d. h. Lichtstrahlung, kommunizieren (3). Durch Mikrowellen ergeben sich auf Grund von Resonanz biologische Irritationen in der Kommunikation der Zellen. Daher ist es nahe liegend, dass verschiedene gesundheitliche Störungen (von Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Immundefizienz bis zu Herzrhythmusstörungen) mit den Mikrowellenfeldern des Mobilfunks in Zusammenhang gebracht werden.

Prof. Leif Salford, Neurochirurg der schwedischen Universität Lund: "Unsere Forschungen zeigen, dass die Strahlung von mobilen Telefonen die Blut-Hirn-Schranke öffnet und es so vielen Giften leichter macht, in das Hirn zu gelangen. Sezierte Rattenhirne weisen als Folge der Mobilfunkstrahlung gut sichtbare Spuren auf. Die Hirne sind übersät mit dunklen Flecken und deutlich geschädigt. Es tritt Flüssigkeit aus, verursacht eben durch diese em Strahlung." Zerstörte Nervenzellen können zu neurologischen Störungen wie Vergesslichkeit, Schwachsinn oder Alzheimer führen. "Medikamente und andere Schadstoffe, die sonst nicht durch diese Schranke kommen, finden jetzt den ungehinderten, direkten Weg ins Gehirn mit uneinschätzbaren Folgen."(4)

Selbst bei Leistungen, die 20 000fach unter denen eines Handys liegen, versagt die Blut-Hirn-Schranke. Diese Leistungen werden von schnurlosen Heimtelefonen nach dem DECT-Standard in 2 m (auch wenn der Hörer aufliegt!), beim Handy in 10 m und bei Mobilfunkbasisstationen in 100 m Abstand erreicht. (4)

Wie reagieren die Mobilfunkbetreiber auf die vielen Befürchtungen? Ein Beispiel: Die australische Telefongesellschaft Telsta finanzierte eine Untersuchung, die das Krebsrisiko durch Mobilfunkwellen widerlegen sollte. Doch das Ergebnis zeigte überraschend das Gegenteil! Da die Untersuchung mit Ratten durchgeführt wurde, folgerte im Nachhinein (!) der Projektleiter: "das Experiment ist nicht auf den Menschen übertragbar". Und er ergänzte: "Sollen wir jeden Fortschritt aufhalten, bis die Wissenschaft alle offenen Fragen geklärt hat?"(5)

Und in dieser Richtung verhält sich auch die Gesundheitsbehörde bei der Festlegung der Grenzwerte. Sinn eines Grenzwertes ist, die Höchstgrenze der Belastung anzugeben, die noch als zumutbar und nicht gesundheitsschädigend erachtet wird; d. h. auch bei langfristiger Einwirkung sollen Mensch und Tier nicht zu Schaden kommen. Jedoch sind das Verfahren und die Höhe der Grenze heftig umstritten. Das liegt z. T. an den unterschiedlichen wissenschaftlichen Einschätzungen, aber auch am politischen Kompromiss, der nicht nur gesundheitliche und ökologische Aspekte berücksichtigt, sondern auch finanzielle, technisch machbare und ökonomische Aspekte. Für die Mobilfunkstrahlung gilt in Deutschland die Empfehlung der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierenden Strahlen (ICNIRP). Dieses Gremium setzt sich nicht demokratisch, sondern durch Zuwahl zusammen. Die Kommission berücksichtigt bei den Grenzwertfeststellungen nur die termischen Effekte (so gilt als unbedenklich, wenn die lokale Körpertemperatur sich bei 6 Minuten Bestrahlung nur um 0,5 Grad Celsius erhöht). Nichttermische Effekte, die u. a. von Mobilfunksendern, schnurlosen Telefonen und Handys (Handys sind auch Sender!) ausgehen, werden nicht berücksichtigt. Auch die Wirkung der gepulsten Strahlung des Mobilfunkes und der DECT-Telefone bleiben unberücksichtigt. Für den E-Mobilfunk (1 800 000 000 Hz=1,8 Giga-Hz) ist der von der JCNIRP empfohlene Grenzwert 9 500 000 nW/cm², von verschiedenen Forschern werden weniger als 0,1 nW/cm² gefordert!

Hierbei drängt sich mir die Entwicklung der Einschätzung über die Gefährdung durch Röntgen- und radioaktive Strahlung auf:

1902 hielt man die Energiedosis 2 500 Röntgen (dies entspricht ca. 22 000 mS/Jahr) für ungefährlich (6),

1920 wurde die Dosis auf 870 m Sv herabgesetzt.

1931 waren nur noch 435 m Sv "erlaubt",

1936 hielt man 217 m Sv für "unschädlich".

1949 entschied man sich für 130 m Sv,

1957 waren es dann 44 m Sv.

1959 wurde die "zulässige Bevölkerungsdosis" auf 1,7 m Sv festgelegt.

1971 setzt die US-Atomenergie-Kommission 0,05 m SV fest. (7)

In der Bundesrepublik sieht die Strahlenschutzverordnung als obersten Grenzwert die Dosis 0,3 m Sv/Jahr vor.

Ähnliches ließe sich auch vom Umgang mit chemischen Substanzen (DDT, Holzschutzmitteln...) berichten.

Wie werden sich wohl die Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch den Mobilfunk entwickeln?

Wissenschaftler und Ärzte warnen vor allem vor intensiven Handygebrauch bei Kindern. Begründung: Die beim Mobiltelefonieren entstehene Strahlung kann durch die innere Schädeldecke bei Kindern leichter eindringen und dort womöglich das noch nicht ausgewachsene Nervensystem schädigen, Hirnfunktionsstörungen auslösen bzw. das Tumorwachstum begünstigen. (8)

Prof. P. Semm forschte jahrelang für die Deutsche Telekom und stellte fest, dass bei Bestrahlung mit gepulster Hochfrequenz (D-Netz), weit unterhalb der Grenzwerte, 60 % der Nervenzellen falsch reagieren. Daraufhin gab er sein Handy weg. 1999 sagte er auf einem Info-Abend in Frankfurt/M.: "Wenn jemand mit dem Handy telefoniert gehe ich mindestens 5 Meter weg" und "Ich würde mein Kind nicht in einen Kindergarten schicken, wenn dort in 250 Metern Entfernung eine Mobilfunksendeanlage steht". (9)

Jede Schule in England erhielt von der Britischen Regierung die schriftliche Empfehlung, Schülern unter 16 Jahren vom Mobilfunk abzuraten. (10)

Claude Bernard (franz. Physiologe, 1813-1878):

"Wenn eine Tatsache, auf die man stößt, mit der herrschenden Theorie im Widerspruch steht, muss man die Tatsache akzeptieren und die Theorie verwerfen, auch wenn diese, von namhaften Wissenschaftlern unterstützt, allgemein angenommen wird."

Karl-Friedrich Georg

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